Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-und Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dort ist festgelegt, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Die vom Fachhandel verkauften Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen die beschriebenen Voraussetzungen.
Die Regel betrifft deshalb nur Kraftfahrzeuge (Autos, Laster usw.), nicht jedoch Anhänger. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC jedoch dringend, auch Anhänger mit Winterreifen auszurüsten.
Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 mm vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt für besseren Halt auf verschneiten Strassen jedoch min. 4 mm.
Quelle: ADAC