Zulassungsservice

Zulassung eines neuen PKW-Anhängers

Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 für die Kfz-Zulassung wurden vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern fest­gelegt, die eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleisten.

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halter­wechsel oder Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Generell sind aber die bereits ausgestellten Fahr­zeugscheine und -briefe weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht.

Die Zulassungsstellen bestehen ab 01.02.2014 auf die Teilnahme am SEPA -Einzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Kfz-Steuerschulden dürfen nicht bestehen.
Formulare hierzu können Sie hier runterladen: Vollmacht & SEPA Starnberg
Um ein neues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • EVB-Numer (Elektronische Versicheruns Bestätigung). Diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Sie ersetzt die Versicherungs -Doppelkarte.
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
    oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes *
    (Kopie des Ausweises ist ausreichend, Ausnahme:  FFB verlangt Original!
  • Vollmacht der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
    (Info: Für Stadt München muss Vollmacht im Original vorliegen, sonst reicht Kopie/Fax)
  • SEPA-Lastschriftverfahren für KFZ Steuer – Kontodaten und Unterschrift
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bei Einzelfirmen
    Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bei Gesellschaften

* Meldebestätigung kann entfallen bei Zulassung Stadt München

Zulassung eines gebrauchten PKW-Anhängers

Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

Gerne übernimmt unser Zulassungsservice die gesamte Abwicklung für Sie. Die Zulassungsvollmacht können Sie hier herunterladen: