Mieten leicht gemacht . . .
Mieten Sie sich hier Ihren Wunschanhänger, ob zum Umzug, für Gartenarbeiten, für den Motorrad- oder Autotransport oder einfach für die nächste Urlaubsfahrt!
Wählen Sie einfach in der Liste links den für Ihre Zwecke passenden Anhänger aus oder nutzen Sie unsere praktische Mietanhängersuche mit Führerscheinrechner.
Abhol- und Rückgabezeiten:
Die Abholung, bzw. Übergabe des Mietanhängers erfolgt während unserer Geschäftszeiten.
Diese sind Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr. Samstag von 9.00 Uhr- 12.00 Uhr
Die Rückgabe ist problemlos auch außerhalb unserer Geschäftszeiten möglich!
Mietkonditionen:
- Tagestarif = 24 h
- Wochenendtarif = Freitag ab 15.00 Uhr - Montag 10.00 Uhr (der Anhänger kann auch früher zurückgegben werden) - Preis: 1,5 Miettage
- Wochenendtarif XL - Freitag ab 08:00 Uhr - Montag 10:00 Uhr (der Anhänger kann auch früher zurückgegben werden) - Preis: 2 Miettage
- Wochentarif = Bei einer Mietzeit von mehr als 7 Tagen gewähren wir einen Rabatt von 30%
- Langzeitvermietung = Bei einer Mietdauer von mehr als 28 Tagen gewären wir 50% Rabatt
- Der Anhänger ist in Neuried abzuholen und zurückzugeben
- Der Mietpreis wird bei Abholung fällig ( Zahlung möglich in bar oder EC-Karte)
- Vermietung nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, bzw. Reisepasses, sowie einer gültigen Fahrerlaubnis des Fahrzeugführes
- Der Anhänger ist gereinigt (Besenrein) zurückzugeben
- Ein Adapter 7/13 polig kann gegen eine Kaution von 20,-- € kostenlos mit ausgeliehen werden!
- Für unsere Mietanhänger besteht eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung mit 155,-- € Selbstbeteiligung
Wichtige Tipps:
Vorschriften zur Befestigung von Abreißseilen am Anhänger
Um das Seil mit dem Zugfahrzeug zu verbinden gibt es generell zwei Möglichkeiten: als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt oder an einer fest am Zugfahrzeug angebrachten Halteröse. Diese Ösen sind seit 2014 für Verbindungseinrichtungen (Kugelkupplungen) per ECE-R 55 verpflichtend vorgeschrieben. Die Befestigungsvarianten sind in den gesetzlichen Regelungen der europäischen Nachbarländer verschieden geregelt. Generell gilt: alle gebremsten Anhänger sind mit einem Abreißseil zu sichern. Man spricht hier auch von einer Reißbremsvorkehrung oder einem Handreißbremskabel. Dieses kann als Schlaufe lasso-artig über die Kugelkupplung geworfen werden, solange keine dafür vorgesehene Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist. Ist eine Halteröse vorhanden, so muss das Abreißseil an dieser befestigt werden (Quelle: nico.info).
Vorschriften zum Abreißseil im EU-Ausland
In der Schweiz und in den Niederlanden sind Halterösen Pflicht. Ein als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegtes Abreißseil gilt in diesen Ländern nicht als ausreichend und kann mit Geldbußen belangt werden. In der Schweiz sind ebenfalls Abreißseile mit Federhaken in manchen Kantonen nicht mehr zulässig. Dort sollte auf jeden Fall auf ein Abreißseil mit Karabiner zurückgegriffen werden.
In Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen für ungebremste Anhänger. Diese müssen über Sicherungsseile fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein, um beim Abreißen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen (Quelle: nico.info).