Abreißseil, Sicherungsverbindung, Reißleine oder wie heißt das Ding? 28.04.2017

Momentan viel diskutiert! Ist das Abreißseil in Deutschland für unseren PKW-Anhänger vorgeschrieben?

Kurz gesagt: JA – bei gebremsten Anhängern ( ab 750 kg – 3500 kg) und NEIN bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg. Das Abreißseil darf ähnlich wie ein Lasso über den Kugelhals der Anhängekupplung des PKW’s gelegt werden. Ausnahme: Bei abnehmbaren Anhängekupplungen muss das Abreißseil in eine vorhandene Öse an der Anhängekupplung eingeklinkt werden!

Aber welche Vorschrift gilt bei unseren Nachbarn im Ausland?

In der Schweiz kann es z.B. sehr teuer werden, wenn man die gesetzlichen Regeln nicht beachtet! Hier müssen alle Anhänger mit einer zusätzlichen “Sicherheitsverbindung” mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Verbunden heißt, es muss sich an jedem Kugelhals einer Anhängekupplung eine Öse für das Einklingen des Sicherungsseils befinden.

Ähnliche Regeln gelten in den Niederlanden. Auch für Österreich gilt: Jeder Anhänger muss eine zusätzliche Sicherungsverbindung haben!

Die gute Nachricht: Alle Teile können kostengünstig nachgerüstet werden! Wir führen Sicherungsverbindungen (für ungebremste Anhänger), Abreißseile für gebremste Anhänger und nachrüstbare Ösen für die PKW-Anhängekupplung!

Alle Angaben ohne Gewähr!