Für den digitalen Fahrtenschreiber gelten vom 02. März 2015 an neue Regeln. So gilt die Tachographenpflicht künftig erst ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz. Bisher lag die Grenze bei 50 km. Betroffen sind auch Handwerker, die mit gewerblich genutzten Fahrzeugen ab 3,5 to Gesamtgewicht unterwegs sind.
Mehr dazu: www.dhz.net/tachograph