Zulassung eines neuen PKW-Anhängers
Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 für die Kfz-Zulassung wurden vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern festgelegt, die eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleisten.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halterwechsel oder Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Generell sind aber die bereits ausgestellten Fahrzeugscheine und -briefe weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht.
Die Zulassungsstellen bestehen ab 01.02.2014 auf die Teilnahme am SEPA -Einzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Kfz-Steuerschulden dürfen nicht bestehen.
Formulare hierzu können Sie hier runterladen: Vollmacht & SEPA Starnberg
Um ein neues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- EVB-Numer (Elektronische Versicheruns Bestätigung). Diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Sie ersetzt die Versicherungs -Doppelkarte.
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes *
(Kopie des Ausweises ist ausreichend, Ausnahme: FFB verlangt Original! - Vollmacht der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
(Info: Für Stadt München muss Vollmacht im Original vorliegen, sonst reicht Kopie/Fax) - SEPA-Lastschriftverfahren für KFZ Steuer – Kontodaten und Unterschrift
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bei Einzelfirmen
Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug bei Gesellschaften
* Meldebestätigung kann entfallen bei Zulassung Stadt München
Zulassung eines gebrauchten PKW-Anhängers
Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
Gerne übernimmt unser Zulassungsservice die gesamte Abwicklung für Sie. Die Zulassungsvollmacht können Sie hier herunterladen: